Verkehrsvorschriften für Sportboote

Die Verkehrsvorschriften für Sportboote gelten für alle motorisierten Wassersportfahrzeuge auf kroatischem Hoheitsgewässer. Wichtige Informationen zu Geschwindigkeiten und Ausweichregeln.

Zunächst sei angemerkt, dass Wassersportfahrzeuge ausschließlich für private Zwecke genutzt werden dürfen. Die Vermietung privater Boote ist verboten. Wasserfahrzeuge, die hingegen tatsächlich einer gewerblichen Tätigkeit dienen, müssen beim kroatischen Ministerium für Seewesen gemeldet sein. Bevor es nun zu den grundlegenden Verkehrsvorschriften für Sportboote geht, noch ein Hinweis: Auf Wasserfahrzeugen von bis zu 2,5 m Länge dürfen sich höchstens zwei Personen gleichzeitig befinden. Und jetzt geht es auf kroatische Gewässer.

Fahrt- und Ausweichregeln auf der Adria

Für Motor- und Segelboote unter 12 m Länge gilt in Kroatien ein Mindestabstand von 50 m zur Küste und zu Badestrandabgrenzungen zu halten. Zu Naturstränden beträgt die erforderliche Distanz für Wassersportfahrzeuge 150 m. Für Schiffe über 12 m Länge gilt grundsätzlich zur Küste ein Mindestabstand von 150 m. Wer sich mit einem Gleitboot durch das wunderschöne Inselreich drängt, der muss sogar 300 m Sicherheitsabstand zur Küste halten. Die Verkehrsvorschriften für Sportboote sind dringlichst einzuhalten, um polizeiliche Konsequenzen zu vermeiden. Für das Ankern und Übernachten in den schönen kroatischen Buchten gibt es eigens dafür festgelegte Sonderregelungen.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Bei den Verkehrsvorschriften für Sportboote sind natürlich auch Maximalgeschwindigkeiten auf dem Wasserweg berücksichtigt. Wer sich mit dem Boot einen schönen Urlaub in der kroatischen Adria machen möchte, muss die Geschwindigkeitsbegrenzungen kennen:

 

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