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Mitzuführende Unterlagen auf dem Boot

Willkomens Teppich an Bord - Mitzuführende Unterlagen auf dem Boot

Mitzuführende Unterlagen und Dokumente für den Segeltörn oder Motorbootausflug sind u.a. der Sportbootführerschein See, die Crewliste und der bezahlte Gebührennachweis. Damit nichts schief geht, folgt eine Auflistung der benötigten Papiere für Kroatien.

Jeder Skipper muss beim Fahren mit dem Boot auf kroatischem Gewässer die von Kroatien vorgeschriebenen Dokumente immer mit sich führen. Denn neben der ordnungsgemäßen Ausrüstung an Bord zur Sicherheit der Passagiere, muss auch formell natürlich alles seine Richtigkeit haben. Damit es bei möglichen Kontrollen nicht zu Schwierigkeiten kommt, lohnt sich ein Blick auf die folgende Auflistung gesetzlicher Reisedokumente.

Mitzuführende Unterlagen unbedingt mitnehmen

Für Freizeitskipper gelten im kroatischen Küstengewässer teilweise striktere Vorschriften, als in Deutschland. Darum sollten Skipper im Kroatienurlaub unbedingt folgende Bootsunterlagen dabei haben:

  • Personaldokumente (für Aufenthalt bis 3 Monate genügt der (vorläufige) Personalausweis, oder ein (vorläufiger) Reisepass, bzw. Kinderreisepass)
  • Sportbootführerschein See oder ähnlicher Befähigungsnachweis (das Küstenpatent B ist eine gute Alternative für den Bootsurlaub in Kroatien)
  • Crewliste (bei Ein- und Ausreise auf dem Seeweg relevant)
  • gültiger Internationaler Bootsschein (bzw. Nachweis der Bootsregistrierung)
  • Eigentumsnachweis über das Boot (bzw. beglaubigte Vollmacht vom Bootseigentümer)
  • Versicherungsnachweis über eine Bootshaftpflichtversicherung (Pflicht für Boote mit mehr als 15 kw)
  • EU-Mehrwertsteuernachweis bzw. T2L-Formular
  • Informationskarte für Nautiker (INFO 101)
  • Nachweis über bezahlte Gebühren*

*In Kroatien werden diverse Befahrungsgebühren für Boote über 2,50 m Länge fällig sowie für Boote kleiner als 2,50 m mit einer Motorisierung von 5 km (6,8 PS) und mehr.

Auch eine Kurtaxe für die Schifffahrt muss in Kroatien entrichtet werden. Diese gilt für Bootseigner, deren Boot länger als 5 m und mit Koje(n) ausgestattet ist. Die Kurtaxe ist bei Anmeldung des Bootes im Hafenbüro zu begleichen. Sie ist für Boote mit Kajüten verpflichtend.

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