Drohnen Regeln der EU: Drohnen Gesetze in Kroatien

Drohne am Hafen in Kroatien - Drohnen Regeln fuฬˆr Drohnenflug - Drohnen Gesetze in Kroatien

Ab Sommer 2020 mรผssen sich Drohnen-Piloten in Europa gemรครŸ der neuen EU-Regeln offiziell registrieren. Die Registrierungspflicht gilt sowohl fรผr den Drohnen-Betreiber, als auch fรผr viele Flugdrohnen selbst.

In Deutschland dรผrfen Drohnen bis zu einer Flughรถhe von 100 Metern fliegen, natรผrlich unter den gesetzlichen Auflagen. Doch in รผber 85 anderen Lรคndern dรผrfen Drohnen hรถher fliegen. In Kroatien sind es 120 Meter im unkontrollierten Luftraum, um Flughรคfen rum jedoch nur 50 Meter. Doch wรคhrend man in Deutschland ohne Genehmigung abheben kann, muss man als Urlauber in Kroatien einen postalischen Antrag fรผr die Nutzung an die Luftfahrtbehรถrde von Zagreb schicken. Doch damit nicht alles. Fรผr das Erstellen von Luftaufnahmen ist obendrein die Erlaubnis der State Geodetic Administration erorderlich, wobei es fรผr Urlauber/private Drohnenflรผge in Kroatien leider in der Regel keine Genehmigung fรผr entsprechendes Bildmaterial gibt.

Drohnen Gesetze in Kroatien

Die gesetzlichen Drohnen Regeln in Kroatien sind fรผr Drohnen-Piloten ziemlich umstรคndlich. Seit 2018 erfolgt die maรŸgebliche Regeleinteilung von Drohnenflรผgen nach Gewicht der Drohne, maximaler Geschwindigkeit und Flugort. Die Kategorien fรผr Kroatien im รœberblick:

  • Kategorie A: Alle Drohnen mit Aufstiegsgewicht unter 250 Gramm und mit Fluggeschwindigkeiten von weniger als 19 m/s. Bei Tag und Nacht erlaubt, in besiedelten und unbesiedelten Gebieten.
  • Kategorie B1: Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm bis einschlieรŸlich 900 Gram und Maximalgeschwindigkeit von weniger als 19 m/s. (Bsp.: DJI Spark, DJI Mavic Pro.) Nur bei Tageslicht und nur in unbesiedelten Gebieten. Bereits ab 14 Jahren erlaubt, im Beisein einer Aufsichtsperson.
  • Kategorie B2: Drohnen mit unter 5 kg Gewicht unabhรคngig von der Geschwindigkeit (Bsp.: DJI Mavic Air, DJI Phantom 4, DJI Mavic 2 Pro/Zoom) Tag- und Nachtflรผge sowohl im besiedelten, als auch unbesiedelten Gebiet ab 16 Jahren erlaubt.
  • Kategorie C1 und C2: Drohnen ab 5 kg Aufstiegsgewicht ab 18 Jahren. C1 nur bei Tag und in unbesiedelten Gebieten. C2 beide Gebietstypen und Tag wie Nacht.

Im unkontrollierten Luftraum wird fรผr die Kategorien A und B1 keine Einzelerlaubnis fรผr Drohnenflรผge benรถtigt. Allerdings mรผssen Drohnenpiloten, die Fotos oder Videos mit der Drohne machen sehr wohl eine Erlaubnis fรผr diesen Vorgang einholen. Fรผr die Kategorien B2 und C1 muss an offizieller Stelle eine Registrierung der Drohne erfolgen. Dazu fรผllt der Drohnen-Pilot das Formular FOD-FRM-005 der Croatian Civil Aviation Agency (CCAA) aus und sendet das Original an (dabei fรคllt pro Registrierung eine Bearbeitungsgebรผhr von ca. 20 Kuna an, das entspricht knapp 3 Euro):

Hrvatska agencija za civilno zrakoplovstvo,
Odjel letaฤkih operacija
Ulica grada Vukovara 284, 1000 Zagreb, Hrvatska

Fรผr Flรผge der Kategorien B2, C1 und C2 ist immer auch eine Verkehrsfreigabe von der kroatischen Flugsicherung Croatia Control notwendig.

Kurzer รœberblick der Drohnen Regeln Kroatiens

Zunรคchst mรผssen sich Piloten von Flugdrohnen bei der CCAA erkundigen, ob sie sich als unbemannte Flugzeugbetreiber online registrieren mรผssen. AuรŸerdem sind folgende Auflagen verpflichtend:

  • Maximalflughรถhe 120 m in unkontrolliertem Luftraum, rund um Flughรคfen maximal 50 m mit Mindestabstand 5 km
  • Mindestabstand von 50 m zu Menschenansammlungen, zu Einzelpersonen so viel horizontale Distanz wie Hรถhe (1:1 Regel) und niemals weniger als 5 m
  • Mitfรผhren einer Drohnen-Versicherung
  • Plakettenpflicht mit Name, Adresse und Kontaktmรถglichkeit nach kroatischem Recht, bei C1 und C2 feuerfeste Kennzeichnung

Private und Gewerbliche Piloten

Wer Drohnen lediglich aus Grรผnden der Freizeitgestaltung und als sportliche Betรคtigung fliegen lรคsst, muss sich an die rechtlichen Drohnen-Regelungen fรผr private Personen halten. Die besagen, dass in Kroatien zwar das Fliegen mit Drohne gemรครŸ der Kroatischen Richtlinien nach Anmeldung erlaubt ist, jedoch ist das Filmen mit Drohne in Kroatien fรผr Urlauber untersagt. Im Umkehrschluss fallen Flรผge zum Verkauf von Aufnahmen, fรผr Vermessungen oder aus Forschungszwecken unter die Auflagen fรผr gewerbliche Piloten.

Sicherheits- und Flugverbotszonen Kroatien

Auch mit Fluggenehmigung fรผr das erwรคhlte Reiseland, besitzt ein Drohnenpilot keinen Freifahrtschein um รผberall zu fliegen. Oft gibt es rund um Sehenswรผrdigkeiten, รผber Nationalparks und nahe von Militรคreinrichtungen Flugverbote oder Sicherheitszonen, die beachtet werden mรผssen. Aber auch bei grรถรŸeren Veranstaltungen muss darauf geachtet werden, ob dafรผr ein temporรคres Flugverbot ausgesprochen ist. Informationen zum Drohnenflug in Kroatien gibt es bei der Croatian Civil Aviation Agency sowie das Anmeldeformular zur Registrierung des Drohnenpilots in Kroatien. Aber auch die Karte fรผr Flugverbotszonen (Airmap – in der folgenden Karte nochmal verlinkt) in Kroatien kann fรผr Drohnen-Piloten nรผtzlich sein.

Flugverbotszonen Kroatien fuฬˆr Drohnen
Fรผr die Weiterleitung zur „Airmap“ auf den Kartenausschnitt klicken.

Drohnenflug-Richtlinien in Kroatien

  • Viele Drohnen und auch der Pilot mรผssen gemรครŸ EU-Richtlinien eine Registrierung vornehmen
  • Es ist รคuรŸerst wichtig, sich mit den geltenden Luftverkehrsvorschriften in Kroatien vertraut zu machen und diese einzuhalten.
  • Man muss sich bei der CCAA vergewissern, inwiefern man verpflichtet ist, sich und seine Drohne anzumelden und welche Flรผge gemeldet werden mรผssen. (Freizeitflรผge sind grundsรคtzlich unter Einhaltung der Drohnen Regeln von Kroatien erlaubt)
  • Eine Plakette an der Drohne mit Name, Adresse und Kontaktmรถglichkeit.
  • Das Fliegen auรŸerhalb der Sichtweite des Piloten ist nicht gestattet.
  • Ein Abstand von 30 m zu Personen muss gewahrt sein. (50 m zu Menschenansammlungen)
  • Keine Flรผge bei Nacht und mind. 5 km Abstand zu Flughรคfen. Ab 5 km Flughรถhe 50m, in unkontrollierten Fluggebieten 120 m.
  • Fotografieren und Filmen ist in Kroatien mit Drohnen fรผr Touristen kaum mรถglich. Es bedarf dafรผr einer Genehmigung der State Geodetic Administration, welche in der Regel nicht fรผr Touristen erteilt wird.

Bewรคhrte Verhaltensweisen

Nicht in jedem Land sind die Vorschriften zum Fliegen mit unbemannten Flugobjekten so ausfรผhrlich beschrieben wie in Deutschland. Auch auf Grund von Sprachbarrieren ist das Verstรคndnis der Drohnen Regeln weltweit nicht immer eindeutig. Um Strafrisiken beim Drohnenflug im Urlaub zu minimieren, ist es grundsรคtzlich sinnvoll sich an folgende Verhaltensweisen zu halten:

  1. Ausreichend Abstand zu Flughรคfen wahren (mind. 3 km)
  2. Die Drohne umgehend landen, sobald sich ein bemanntes Flugobjekt nรคhert
  3. Drohnen nur innerhalb eigener Sichtweite steuern
  4. Abstand zu Gebรคuden halten und unbeteiligte Personen meiden
  5. Die Privatsphรคre von anderen Personen achten
  6. Drohnen nur mit gรผltiger Haftpflichtversicherung fliegen

Urheberrecht von Foto- und Videoaufnahmen

Prinzipiell dรผrfen Urlaubsaufnahmen einer Drohne (wenn genehmigt) von urheberrechtlich geschรผtzten Gebรคuden verรถffentlicht werden, solange die aufgenommenen Bauten auch von รถffentlichen Verkehrswegen mรถglich sind. Ausgenommen sind bekannte Bauwerke und nicht einsehbare Plรคtze fรผr die ร–ffentlichkeit.

Die 250-Gramm-Regel

Vorneweg sei gleich gesagt: Die 250-Gramm-Regel ist kein Freifahrtschein. Doch schauen wir uns die Idee und Gรผltigkeit der Regelung genauer an. Das Aufkommen von immer mehr Drohnen รผber unseren Kรถpfen hat in den Regierungen berechtigte Sicherheitsbedenken ausgelรถst. Drohnen kรถnnen abstรผrzen und Menschen verletzen. Entsprechend wurden weltweit Gesetze erlassen, die sich danach richten: Je schwerer die Drohne, umso grรถรŸer das Verletzungsrisiko. Schlussfolgerung ist, dass viele Lรคnder sich einig sind, dass von Drohnen mit einem Gewicht unter 250 Gramm ein geringeres Sicherheitsrisiko zu erwarten ist. Somit sind die rechtlichen Anforderungen an diese Gerรคte nur mรครŸig, weswegen gerne von der 250-Gramm-Regel gesprochen wird.

Nachdem sich die Europรคische Union auf eine 250-Gramm-Grenze geeinigt hat, die ab Sommer 2020 gรผltig ist, kam eine entsprechende Drohne in genau dieser Gewichtsklasse und mit Kamera auf den Markt. Mit der leichtgewichtigen DJI Mavic Mini wurde die Welt der Drohnen auf den Kopf gestellt. Der Vorteil besteht darin, dass FPV-Flรผge („first-persion-view“; Flugsicht als wรคre man selbst im Cockpit) ohne direkten Sichtkontakt zur Drohne durchfรผhrbar sind. Dabei darf jedoch eine Flughรถhe von 30 Metern nicht รผberschritten werden.

In Kroatien entfรคllt in dieser Gewichtsklasse von Drohnen die sonst erforderliche Erlaubnis der Luftfahrtbehรถre. Aber eine Genehmigung zum Erstellen von Luftaufnahmen ist dennoch notwendig.

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Bildquelle: Adobe Stock

Stand April 2020

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