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Ein- und Ausreise Kroatien mit Boot

Ein- und Ausreise Kroatien - Boot wendet auf dem Meer

Bei der Ein- und Ausreise nach Kroatien mit dem Boot führt der erste Halt unverzüglich zum nächstgelegenen Zollhafen. Dort muss der Bootseigner sein Boot vor der ersten Ausfahrt beim jeweiligen Hafenamt anmelden.

Auf kroatischem Hoheitsgewässer werden die Vorschriften zur Seefahrt genauestens überwacht. Darum sollten Bootseigner sich vor der Einreise mit dem Boot um eine Bootsversicherung kümmern sowie über anstehende Gebühren, Zollvorschriften und die Deklaration im Hafenamt Kundig machen. Dies gilt auch bei der Einreise auf dem Seeweg. Auch hier führt bei Grenzüberschreitung der direkte Weg zur Anmeldung, bevor die Reise fortgesetzt werden darf.

Die Bootsversicherung ist in Kroatien für Boote ab 15 kW verpflichtend. Allerdings sollten auch Bootseigner kleinerer Wasserfahrzeuge ihr Gefährt für eventuelle Schäden und Unfälle versichern. Außerdem gehören zum Wassersportvergnügen natürlich auch einige Verkehrsvorschriften, die bei aller Urlaubsfreude berücksichtigt werden müssen.

Wenn alle notwendigen Dokumente vorhanden, alle Gebühren bezahlt  und Anmeldungen erfolgt sind, kann das nautische Abenteuer beginnen. Durchforsten Sie unsere Artikel zum Bootfahren in Kroatien nach den schönsten Wasserrouten entlang der kroatischen Küste, erforschen Sie die saisonalen Winde und freuen Sie sich auf den schönsten Urlaub zu Wasser zwischen Kroatiens schönsten Inseln.

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