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Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung

Es ist immer ärgerlich, wenn man eine gebuchte Reise kurzfristig aus familiären oder geschäftlichen Gründen absagen muß. Je nach Zeitpunkt der Absage können dann bis zu 100 Prozent des Reisepreises als Stornogebühren anfallen.

Abhilfe schafft hier eine Reiserücktrittsversicherung. Diese ersetzt Ihnen die Stornogebühren, aber nur wenn die Reise aus schwerwiegenden Gründen abgesagt werden muß. Ein anerkannter Grund ist u.a. eine schwere Erkrankung ihrerseits oder eines nahen Angehörigen. Übrigens müssen diese Angehörigen keine Reiseteilnehmer sein. Weitere anerkannte Rücktrittsgründe kann man der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Reiserücktrittsversicherung entnehmen. Bei Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung müssen Sie auswählen zwischen „mit Selbstbehalt“ und „ohne Selbstbehalt“. Natürlich können Sie Geld sparen wenn Sie gleich eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung abschließen anstatt für jede Reise einzeln eine Versicherung zu bezahlen.

Reiserücktrittsversicherung spart viel Geld

Reiseabbruch: Sobald Sie Ihre Reise angetreten haben, endet die einfache Reiserücktrittsversicherung. Aber was passiert, wenn Sie Ihre bereits angetretene Reise abbrechen müssen? Für diesen Fall sollte man zusätzlich eine Reiseabbruchsversicherung abschließen. Meistens wird so eine Reiseabbruchsversicherung in Kombination mit der Reiserücktrittsversicherung angeboten. Hier werden dann die nicht-beanspruchten Leistungen zurückerstattet. Beim Abschluß der Reiserücktrittsversicherung entscheiden Sie sich ob Sie zusätzliche eine Reiseabbruchsversicherung wünschen.

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