Zoll Boot Kroatien: Zollbestimmungen auf See

Zoll Boot Kroatien auf dem Meer - Zollbestimmungen fuฬˆr Kroatien

Zool Boot Kroatien: Das wunderschรถne Kroatien gehรถrt seit dem 1. Juli 2013 zur EU. Entsprechend mรผssen auch die Zollbestimmungen auf See gemรครŸ dem Zollkodex der Gemeinschaft eingehalten werden.

Auf Grund des EU-Beitritts von Kroatien mรผssen Boote aus der EU nicht mehr temporรคr angemeldet werden. Dies entsprรคche einem Verfahren zur lediglich vorรผbergehenden Verwendung. Entscheidend ist viel mehr, ob das Boot den Status Gemeinschafts- oder Nichtgemeinschaftsware der EU besitzt. Fรผr den Freien Seeverkehr innerhalb der EU muss das Boot sich im Besitz eines EU-Bรผrgers befinden und den Status Gemeinschaftsware haben. Dies trifft in aller Regel dann zu, wenn der Kauf des Bootes innerhalb der EU stattfand, oder das Boot ordnungsgemรครŸ in die EU รผberfรผhrt ist.

Zollbestimmungen fรผr EU-Boote

Fรผr das in der EU gekaufte oder in die EU รผberfรผhrte Boot muss ein entsprechender Nachweis des Gemeinschaftscharakters vorliegen. Dies kann in Form des T2L-Dokuments dokumentiert sein. Aber auch das Mitfรผhren der Ursprungsrechnung des Bootkaufs mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ist als Nachweis rechtsgรผltig.

Hinzu kommt, dass nachgewiesen werden muss, dass sich das Boot zum Zeitpunkt des EU-Beitritts 2013 nicht in Kroatien lag. Andernfalls muss fรผr das Boot eine entsprechende Zolldeklaration vorgenommen werden.

Zolldeklaration fรผr Boote โ€“ Zoll Boot Kroatien

Fรผr alle Motorboote, Segelschiffe und Yachten, die sich zum Zeitpunkt des EU-Beitritts von Kroatien am 1. Juli 2013 in kroatischem Terrain befanden โ€“ d.h. in einer Marina lagen oder in einem Zolllager standen โ€“ mรผssen die Bootseigner eine Zolldeklaration in Kroatien machen. Nur dann wird das Motorboot gemรครŸ den Zollbestimmungen fรผr den freien Verkehr in europรคischen Gewรคssern zugelassen. Die Deklaration beim Zoll ist verpflichtend, unhabhรคngig von

  • GrรถรŸe des Bootes
  • Alter des Bootes
  • der Fรคlligkeit einer Zollabgabe.

AuรŸenbordmotoren sind unter einer gesonderten Zolltarifnummer gelistet, da bei deren mehrwertsteuerlichen Zuordnung Abweichungen mรถglich sind.

EU-Mehrwertsteuernachweis

Ein Nachweis รผber die entrichtete Mehrwertsteuer ist fรผr Boote der EU erforderlich, welche nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden. Bei einer Kontrolle des Zolls muss ein Beleg zur bezahlten Umsatzsteuer auf Verlangen vorgezeigt werden. Der Umsatzsteuernachweis erfolgt in Form von

  • Originalrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
  • Bestรคtigung offizieller Stellen
  • oder T2L-Dokument.

 

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Bildquelle: Roberta F.