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Einreise mit eigenem Boot nach Kroatien auf dem Seeweg

Einreise mit egenem Boot nach Kroatien - Seeweg nach Kroatien

Bei Einreise mit eigenem Boot nach Kroatien auf dem Seeweg führt der Wasserweg unverzüglich zum nächstgelegenen Zollhafen. Bevor der Urlaub auf der Adria beginnt, muss der Bootseigner sein Boot beim Hafenamt anmelden.

Die strengen Kontrollen von Skippern auf dem Seeweg nach Kroatien bringen mit sich, dass Bootseigner sich korrekt an die Gesetze halten sollten. Entsprechend sollten Bootsführer von Italien kommend bei der Einreise auf dem Wasser gut darauf achten, sich ordnungsgemäß in Italien auszuklarieren und in Kroatien einklarieren zu lassen. Ansonsten drohen saftige Bußgelder. Bevor es dann mit dem Boot entlang der kroatischen Küste geht und von Insel zu Insel, müssen die gesetzlichen Formalitäten zum Befahren der kroatischen Adria erledigt werden.

Einreise mit eigenem Boot nach Kroatien

Wer mit dem Boot über den Seeweg nach Kroatien einreist, ist verpflichtet sich auf dem kürzestem Weg zum nächstgelegenen Zollhafen (Port of Entry) zu begeben, um im Hafenamt einzuklarieren. Die dort vorgeschriebenen Grenzformalitäten machen folgende Kontrollen erfoderlich:

  • Allgemeine Grenzkontrolle
  • Beglaubigung der Crew- und Passagierliste notwendig
  • Entgelte für die Schifffahrtssicherung/Umweltschutz entrichten (die Gebührenhöhe berechnet sich nach der Bootslänge)
  • Kurtaxe/Aufenthaltsgebühr bezahlen (Berechnung nach Bootslänge, Kojenzahl und Aufenthaltsdauer: 8, 15, 30 oder 90 Tage oder ein Jahr)
  • Den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger auf dem Wasserfahrzeug melden (entsprechend den Sondervorschriften)

Auf dem direkten Weg zum Hafen

Erst nach der Anmeldung des Bootes und seiner Besatzung im kroatischen Hafenamt, darf der Bootseigner seine freie Fahrt auf dem kroatischen Hoheitsgewässer beginnen. Wer auf dem Seeweg nach Kroatien kommt, kann die organisatorischen Grenzformalitäten in den folgenden Hafenämtern vornehmen.

Hafenämter in Kroatien

Rijeka
Senjsko pristanište 3, 51 000 Rijeka
Tel: 051/211-422
Fax: 051/211-660
HK*: Darko Glazar
Opatija
Zert 3, 51 410 Opatija
Tel: 051/711-249
Fax: 051/711-249
HK: Boris Tomulić
Pula
Riva 1, 52 100 Pula
Tel: 052/535-877
Fax: 052/535-888
HM: Brenko Škerjanc
Rovinj
Obala P. Budicina 1, 52 210 Ronvinj
Tel: 052/811-132
Fax: 052/811-132
HM: Doros Bastijančić
Umag
Josipa B. Tita 3, 52 470 Umag
Tel: 052/741-662
Fax: 052/741-538
HM*: Mijo Šiljeg
Split
Obala Lazareta 1, 21 000 Split
Tel: 021/345-500
Fax: 021/361-298
HM: Milan Staničić
Zadar
Liburnska Obala 8, 23 000 Zadar
Tel: 023/254-888
Fax: 023/250-235
HM: Milivoj Maličić
Trogir
Obala Bana Berislavića 19, 21 220 Trogir
Tel: 021/881-508
Fax: 021/881-508
HM: Milivoj Farčić
Biograd
Obala Kralja Petra Krešimira 30, 23 210 Biograd
Tel: 023/383-210
Fax: 023/386-503
HM: Damir Santini
Dubrovnik
Obala Stjepana Radica 37, 20 000 Dubrovnik
Tel: 020/418-988
Fax: 020/418-987
HM: Mato Kekez
Rab
Biskupa Draga 1, 51 280 Rab
Tel: 051/725-419
Fax: 051/724-103
HM: Christian Grce
Krk
Trg Bana Jelacica 1, 51 500 Krk
Tel: 051/221-380
Fax: 051/221-380
HM: Barbalić Mislav
Punat
Obala 86, 51 521 Punat
Tel: 051/854-065
Fax: 051/855-334
HM: Marino Ivošić
Baška
Palada 88, 51 523 Baška
Tel: 051/856-821
Fax: 051/860-111
HM: Daniela Volarić
Poreč
Obala M. Tita 17, 52 440 Poreč
Tel: 052/431-663
Fax: 052/431-663
HM: Dušan Orlović
In der Regel sind die kroatischen Hafenämter jeden Montag bis Freitag (bzw. Samstag die Haupthafenämter) von 7:00 bis 15:00 Uhr geöffnet. Abweichungen hinsichtlich der Öffnungszeiten sind durch regionale und saisonbedingte Gründe möglich. Eine vor Reiseantritt telefonisch eingeholte Auskunft wird empfohlen.
*HK = Hafenkapitän, HM = Hafenmeister

 

Bei der Anmeldung im kroatischen Hafenamt werden alle erforderlichen Dokumente geprüft und alle anfallenden Bootsfahrgebühren abgerechnet. Das Hafenamt prüft die Küstenpatente, Seefunkberechtigungen, Eigentumszertifikate und Versicherungsnachweise. Ebenso die pauschale Kurtaxe wird fällig, die für die gesamte Küstenregion Kroatiens gilt. Die erteilte Vignette sowie der Kurtaxenbeleg müssen stets an Bord mitgeführt werden.

Ausreise mit eigenem Boot auf dem Seeweg

Wer Kroatien wieder auf dem Seeweg verlassen möchte, muss sich nochmals einer allgemeinen Grenzkontrolle unterziehen. Hier wird erneut die Crew- und Passagierliste im Hafenamt beglaubigt. Nach der Abmeldung im kroatischen Hafenamt muss das kroatische Gewässer auf kürzestem Weg verlassen werden.

Weitere Highlights:

 

Bildquelle: Adobe Stock

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